Erdgas-Wärme-Preisbremse ab 01.03.2023

über die Einführung einer Erdgas-Wärme-Preisbremse ab 01.03.2023:

Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass die Bundesregierung in Umsetzung des Endberichts der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme in einem nächsten Schritt nach der Dezember-Soforthilfe nun das Gesetz, „Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme“ (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG)“ verabschieet, dass am 24.12.2022 in Kraft getreten ist.

Hierdurch wird eine Entlastung der Kunden von Wärmeversorgungsunternehmen und der Erdgaslieferanten vorgenommen. Die Entlastung wird aus Mitteln des Bundes (sog. „Abwehrschirm“), finanziert.

Entlastungen werden ab dem 01.03.2023 rückwirkend für den Zeitraum ab dem 01.01.2023 gewährt. Entlastungen, die der Vermieter erhält, gibt dieser in der jährlichen Betriebskostenabrechnung an seine Mieter weiter. Die Preisbremse gilt nach aktuellem stand vorbehaltlich einer Verlängerung durch die Bundesregierung bis zum 31.12.2023.